Jägerrecht
Begriff | Definition |
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Jägerrecht | Als kleines Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Erlegers oder der angestellten Jäger auf die essbaren Teile des Aufbruchs. Auch heute noch hat derjenige, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge. Das große Jägerrecht ist heute nicht mehr üblich! >>> Mehr zum Jägerrecht |