Jagdhund - Jagdhunderassen
Als Jagdhund wird ein Hund bezeichnet, der dem Menschen im weitesten Sinne als Gehilfe bei der Jagd dient. Unter dem Begriff „Jagdhund“ wird heute dabei eine Gruppe von Haushunderassen zusammengefasst, die verschiedenste jagdliche Einsatzgebiete repräsentieren. Die modernen Jagdhunde werden in
- Stöberhunde,
- Vorstehhunde,
- Apportierhunde,
- Schweißhunde,
- Bauhunde - Bodenhunde - Erdhunde und
- Jagende Hunde oder Laufhunde (Brackensprache)
eingeteilt.
Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung „Jagdhund“ ausschliesslich auf die jagenden Hunde (Bracken).
Jagdgebrauchshunde
Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben. So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben.
JGHV anerkannte Jagdhunderassen
Um vom JGHV als Jagdhunderasse anerkannt zu werden,
muss der die jeweilige Rasse vertretende Zuchtverein Mitglied im JGHV sein,
die betreute Rasse muss nach Herkunft und Eignung dem waidgerechten Jagen in Deutschland dienen können,
für die Rasse muss beim FCI ein Rassestandard hinterlegt sein,
diejenigen Zuchtvereine die neben einer jagdlichen Zucht auch eine Schönheitszucht (Formzucht) betreiben, müssen beide Bereiche getrennt halten und
die Zuchtvereine dürfen nur Hunde zur Zucht zulassen und verwenden, die ihre jagdlichen Anlagen auf JGHV anerkannten Prüfungen nachgewiesen haben.
JGHV zugelassene Jagdhunderassen
Bei den „zugelassen Rassen“ handelt es sich um Rassen für die in Deutschland kein Zuchtverein existiert und die bis auf Widerruf an Verbandsprüfungen teilnehmen dürfen.
Zur Teilnahme an den Brauchbarkeitsprüfungen der Länder sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder zu beachten.