Jagdsysteme
Jagdsystem bezeichnet das in einem Staat rechtlich festgelegte System der Jagdausübung. In der Bundesrepublik Deutschland (BJG §3) und in Österreich wird am Reviersystem festgehalten, d.h. an dem Grundsatz, dass das Jagdrecht nur in Jagdbezirken (Revieren) ausgeübt werden darf. Dieses System ist auch in den meisten osteuropäischen Staaten vorherrschend, jedoch mit dem Unterschied, dass das Jagdrecht nicht an Grund und Boden (Grundeigentum) gebunden ist. Das Lizenzsystem (z.B. in den USA, in Kanada und weitgehend in Skandinavien) erlaubt die Jagd an einem beliebigen Ort aufgrund allgemein Erlaubnis. Das Patentsystem, im weiteren Sinne gleichzusetzen mit dem Lizenzsystem, ist ebenfalls nicht an Grundeigentum gebunden, grenzt aber die Jagdausübung ein, d.h. beschränkt sie auf bestimmte Gebiete, so z.B. in 16 Schweizer Kantonen. In den übrigen Kantonen gibt es das Reviersystem (Revierjagd)
In Italien und z.T. in Frankreich steht dem Grundeigentümer die Jagd auch auf kleinsten Grundflächen zu (Parzellenjagd). In der Bundesrepublik Deutschland bestehen für die Insel Helgoland und für die Jagd auf Wasservögel auf dem Untersee und auf dem Rhein bei Konstanz Sonderregelungen (BJG §44). Die Jagd auf Helgoland ist frei und nicht an Grund und Boden gebunden. Auf dem Untersee und auf dem Rhein sind zur gemeinschaftlichen Wasserjagd grundsätzlich die erwachsenen männlichen Einwohner der an den Ufern des Jagdgebietes gelegenen Orte berechtigt.