Büchsenpatronen
Bei den Büchsenpatronen (Waidgerechte Kaliber nach Wildart) wird wie folgt unterschieden:
- Randlose Patronen, die keine überstehenden Teile haben und vornehmlich aus Repetierern verschossen werden.
- Patronen mit Gürtelhülsen; dabei wird ein „Gürtel“ in der Nähe des Patronenbodens angebracht um eine bessere Gasdruckdichte im Patronenlager zu erreichen.
- Randpatronen; diese haben am Patronenboden einen überstehenden Rand und werden überwiegend aus Kipplaufwaffen verschossen.
Alle diese Patronen sind Zentralfeuerpatronen. D.h. sie haben das Zündmittel in der Mitte des Patronenbodens als so genanntes Zündhütchen angebracht. Diese Bauart wird als Zentralfeuerzündung bezeichnet.
Eine Randfeuerpatrone ist eine Patrone ohne Zündhütchen, bei der die Zündmasse in den Rand (Randfeuerzündung) der Patrone gepresst oder geschleudert wird. Durch das Aufschlagen des Schlagbolzens auf den Rand wird der Schuss ausgelöst. Diese Art der Zündung kommt bei Kleinkaliberpatronen (22 LfB, 22 Magnum) zum Einsatz.
Mit der Entwicklung der Hinterlader Mitte des 19. Jahrhunderts begann auch die Entwicklung der „kompletten Patronen“. Um präziser und schneller zu sein, musste man sich von den Rundkugeln verabschieden und es wurde das Langgeschoss aus Blei entwickelt.
Dazu ermöglichten die rauchlosen, progressiven Pulver eine höhere Geschossgeschwindigkeit, die aber mit Bleigeschossen nicht ausgenutzt werden konnte, da sie bei den entsprechend hohen Gasdrucken im Lauf sich zu sehr verformten. Deshalb wurden die Mantelgeschosse entwickelt, bei denen der Bleikern von einem Mantel aus festerem Metall umgeben ist (Flusseisen, Kupfer, Tombak). Dadurch erhält das Geschoss beim Durchtrieb durch die Züge und Felder (Drall) eine stabile Führung, ohne dass durch die Reibung Geschossmaterial abgetragen wird.
Unter den Mantelgeschossen wird grundsätzlich zwischen Voll- und Teilmantelgeschosse unterschieden. Beim Vollmantelgeschoss ist der gesamte Bleikern einschliesslich des Geschosskopfes (der Spitze) vom Mantel umgeben. Vollmantelgeschosse haben daher hohe Durchschlagkraft, aber geringe Zerlegungsbereitschaft. Sie sind deshalb für die Jagd nur in wenigen Sonderfällen geeignet. Denn anders als die Munition der Militär- und Polizeiwaffen, die den Gegner nur kampfunfähig machen soll, ohne unbedingt tödlich zu wirken, soll ein Jagdbüchsengeschoss das Wild möglichst rasch und schmerzlos zur Strecke bringen. So erklärt es sich, dass Vollmantelgeschosse für die Jagd in der Regel ungeeignet (meist sogar als Tierquälerei zu betrachten) sind, wie umgekehrt die Verwendung von Teilmantelgeschosse (Dum-Dum-Geschossen) im militärischen Einsatz völkerrechtlich verboten ist.
Jagdlich können Vollmantelgeschosse nur in zwei Extremfällen sinnvoll verwendet werden:
Einmal auf sehr starkes exotisches Grosswild (Büffel, Elefant, Nashorn), wo die starke Durchschlagskraft des Vollmantels erforderlich ist und das Geschoss trotzdem in der Lage bleibt, seine ganze Auftreffenergie im Wildkörper abzugeben und in tötende Wirkung umzusetzen- und zweitens beim gelegentlichen Schuss mit starken Büchsenpatronen auf schwaches Niederwild, wobei die geringe Energieabgabe des Vollmantelgeschosses, das den kleinen Wildkörper glatt durchschlägt, für die Tötung noch ausreicht.
Das normale Jagdbüchsengeschoss ist das Teilmantelgeschoss. Das Grundprinzip ist, dass der Mantel am Kopf (der Spitze) des Geschosses den Bleikern mehr oder weniger unbedeckt lässt. Dadurch wird beim Auftreffen des Geschosses durch den Widerstand erreicht, dass sich das Geschoss aufpilzt und beim Eindringen in den Wildkörper leichter zerlegt oder verformt und dadurch eine größere Tötungswirkung hat. Die Zerlegung bzw. Verformung des Geschosses geht allerdings auf Kosten der Durchschlagskraft diese ist aber nur in gewissen Grenzen überhaupt erforderlich.
Das Teilmantelgeschoss soll möglichst seine ganze Energie im Wildkörper abgeben und ihn nur mit einem Rest dieser Energie durchschlagen, um einen Ausschuss zu erreichen.
Die erwünschte Anpassung dieser Geschosswirkung an die verschiedene Stärke der einzelnen Wildarten wird neben der Auswahl des Kalibers und der Stärke der Pulverladung sowie dem Geschossgewicht auch durch verschiedene Geschosskonstruktionen angestrebt.
Der freiliegende Bleikopf des Teilmantelgeschosses kann abgerundet (Rundkopf), abgeflacht (Flachkopf) oder zugespitzt sein (Spitzgeschoss) oder auch eine trichterförmige Aushöhlung aufweisen (Hohlspitze, Lochspitze). Die Hohlspitze kann wegen der besseren Stromlinienform bei hoher Geschwindigkeit bei manchen Geschossen mit eine dünnen Metallhaube überdeckt (Kupferhohlspitze) oder mit einem Plastikpfropfen ausgefüllt sein (Plastikhohlspitze).- Der Bleikern selbst kann aus Teilen von unterschiedlicher Härte bestehen, damit sowohl gute Verformung als auch genügende Durchschlagswirkung erreicht wird. Ebenso kann der Geschossmantel Bereiche verschiedener Stärke oder Einschnürungen als Sollbruchstellen aufweisen, die ebenfalls einer dem Zielwiderstand angepassten Zerlegung bzw. Verformung dienen.
Die äussere Form der Geschosse wird auch dadurch bestimmt, dass sie möglichst günstige aerodynamische Eigenschaften aufweisen, um durch den Luftwiderstand während des Fluges möglichst wenig von ihrer Energie zu verlieren.