Jagdbezirk

Begriff Definition
Jagdbezirk

Der Jagdbezirk sind Grundflächen, die bejagt werden dürfen und müssen grundsätzlich land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzt werden können. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke. Ein Eigenjagdbezirk gehört einem einzelnen Eigentümer und muss eine zusammenhängende Grundfläche von mindestens 75 Hektar umfassen, ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk gehört mehreren Eigentümer und muss eine zusammenhängende Grundfläche von mindesten 150 Hektar umfassen.

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Synonyme: Jagdbezirke