Herrenlos

Begriff Definition
Herrenlos
  • 1) Hunde Vorsicht: Nicht jeder Hundehalter kennzeichnet seinen Hund mit einem Halsband. Kann der Jäger aus der Ferne kein Halsband erkennen, heißt das noch lange nicht, dass der Hund herrenlos ist!
  • 2) Fallwild, Abwurfstangen oder Eier von Federwild sind herrenlos (§960 Abs. 1 BGB). Das Aneignungsrecht steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Insofern ist die Aneignung durch Unbefugte kein Diebstahl, sondern Wilderei.
  • 3) Wild ist herrenlos. Es unterliegt dem Aneignungsrecht, das durch landesgesetzliche Bestimmungen über das Jagd- und Fischereirecht beschränkt ist.
  • 4) Brechen Tiere aus einem Wildgehege aus, dann kann der Tierhalter auf Maßnahmen zum Wiedereinfangen des Wildes verzichten, muss aber diesen Entschluss den zuständigen Behörden, z.B. der Polizei, sofort mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, haftet der Gehegebetreiber für alle Schäden, die seine Tiere außerhalb des Gatters verursachen. Aufgegebenes Gehegewild gilt als herrenlos und unterliegt den Jagdgesetzen.