Fallwild

Begriff Definition
Fallwild

Als Fallwild bezeichnet man alles Wild, das durch Unglücksfälle, Krankheit, Hunger und Kälte getötet wird bzw. verendet. Auch das krankgeschossene Wild, das nicht innerhalb kurzer Zeit nach dem Schuss zur Strecke gebracht oder nicht frisch verendet aufgefunden wird, bezeichnet man als Fallwild.
Wildbret von Fallwild ist grundsätzlich genußuntauglich und muss beseitigt werden.
Früher waren auch Fall oder Fallwildbret als Bezeichnung gebräuchlich.