Fallensteig

Begriff Definition
Fallensteig

Der Fallensteig auch Fangsteig genannt, ist ein schmaler, etwa 30 bis 40 cm breiter Steig oder Pfad im Revier, auf dem mehrere Fallen zum Fang von Raubwild und Raubzeug aufgestellt werden und der speziell zu diesem Zwecke angelegt wurde. Kleineres Haarraubwild nimmt solche bequemen und engen Steige, auf denen es sich geräuschlos fortbewegen kann, gerne an. Der Fallboden soll möglichst mit dem Steig eine Ebene bilden. Die Fallen werden mit Reisig usw. verblendet und verwittert. Man lässt sie einige Zeit offen und mit festgelegter Stellung stehen, damit sich das Raubwild an diese Durchgänge gewöhnt. Die später fängisch gestellten Fallen brauchen nicht beködert zu werden. Die günstigsten Plätze für die Anlage eines Fallensteigs sind Waldränder, Feldgehölze, Feldraine und gut bewachsene Ufer von Wasserläufen.

Synonyme: Fangsteig