Natura 2000

Begriff Definition
Natura 2000

Unter Natura 2000 versteht man ein zusammenhängendes europäisches Netz von besonderen Schutzgebieten, welches sowohl Vogelschutzgebiete (kurz: SPA (Special Protection Area)) als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz: FFH-Gebiete) umfasst. Das Ziel von Natura 2000 ist es, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten beizutragen sowie langfristig die zum Schutz und zur Entwicklung der Artenvielfalt erforderlichen Bewirtschaftungen zu sichern. Dabei sollen neben den zentralen Naturschutzaspekten auch die Belange von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie regionale und lokale Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.
Rechtliche Grundlage bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.