Trichinenschau ist die veraltete Bezeichnung für eine Trichinenuntersuchung. Eine Trichinenschau ist grundsätzlich vorgeschrieben, wenn Schwarzwild und Dachse oder sonstiges Aasfressendes Wild für den eigenen häuslichen Gebrauch verwendet oder an Dritte abgeben werden sollen.
Es gibt nur eine Ausnahme, wenn Wild über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verkehr gebracht wird, braucht der Jäger keine Proben zu entnehmen, weil die Trichinenprobenentnahme und -untersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb durchgeführt werden muss.
Synonyme:
Trichinenuntersuchung, Fleischuntersuchung