Abschiessen

Begriff Definition
Abschiessen
  • 1) Abschiessen bedeutet dem Wild einen Körperteil z.B. Haare, Lauf etc. wegschiessen. Beim Federwild nur für das Abschiessen der Federn und des Schnabels üblich, bei den Greifvögeln für das Abschiessen der Fänge und beim Wassergeflügel für das Abschiessen der Latschen oder Ruder. Bei Federwild, dessen Beine als Ständer bezeichnet werden, spricht man von Ständern. Für das Treffen oder Wegschiessen des Flügelknochens wird bei allem Federwild der Ausdruck flügeln gebraucht.
  • 2) Abschiessen bedeutet auch ein Gewehr abfeuern bzw. einen Schuss abgeben.
  • 3) Den Abschuss tätigen, d.h. das Wild erlegen (abschiessen).