Jagdkunde

Begriff Definition
Kleines Jägerrecht

Als Kleines Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Erlegers oder der angestellten Jäger auf die essbaren Teile des Aufbruchs. Noch heute hat derjenige, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge.

Kleingescheide

Kleingescheide ist die veraltete Bezeichnung für das Gedärm bei Rot- und Schwarzwild.

Klemmen
Das Klemmen ist ein für das Damwild charakteristisches Schusszeichen bei einem guten Schuss. Das Damwild klemmt dabei den auffallend langen Wedel, der in der Flucht sonst meist aufrecht getragen wird.
Klötze

Als Klötze bezeichnet man die Hoden des Keilers.

Klupp
  1. Klupp, auch Kluppe genannt ist eine veraltete Bezeichnung für einen Bündel Vögel.
    Bei den Ganz- oder Großvögeln (Großvögel wie Schnepfen, Gänse, Enten usw.) wurden immer zwei, bei den Halbvögeln (z.B. Singvögel) oder Kleinvögeln wurden immer vier Vögel mit einer durch die Nasenlöcher gezogenen Schwungfeder zusammengebunden. Solche Bündel zu jeweils zwei oder vier Vögeln nannte man Klupp (Klubb) oder Kluppe.
  2. Zu einem Klemmbrett an dem die gerupften Vögel für den Verkauf geklemmt waren, sagte man auch Kluppe.
Synonyme - Kluppe, Klubb