Jagdkunde
Begriff | Definition |
---|---|
Kleines Jägerrecht | Als Kleines Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Erlegers oder der angestellten Jäger auf die essbaren Teile des Aufbruchs. Noch heute hat derjenige, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge. |
Kleingescheide | Kleingescheide ist die veraltete Bezeichnung für das Gedärm bei Rot- und Schwarzwild. |
Klemmen |
Das Klemmen ist ein für das Damwild charakteristisches Schusszeichen bei einem guten Schuss. Das Damwild klemmt dabei den auffallend langen Wedel, der in der Flucht sonst meist aufrecht getragen wird.
|
Klötze | |
Klupp |
|