Armbrust
Die Armbrust ist eine bogenähnliche Waffe, die Pfeile oder Bolzen aus Metall, Kunststoff oder Holz verschießt.
Die Armbrust ist hat einen auf einer Mittelsäule horizontal montierten Bogen, der durch eine Rückhaltevorrichtung für die Sehne ermöglicht, die Waffe ohne Anstrengung gespannt zu halten und dadurch lange und genau zu zielen. Durch stärkere Bögen kann die Armbrust erheblich mehr Energie speichern und auf ein Projektil übertragen, als es einem Bogenschützen durch bloße Armkraft möglich wäre. Dadurch können keine langen, elastischen Holzpfeile verschossen werden, weil diese unter den auftretenden Beschleunigungskräften zerbrechen würden, sondern nur kurze, steife Bolzen. Heute kommen bei Armbrüsten mit hoher Beschleunigung vorwiegend Pfeile aus modernen Werkstoffen wie Aluminium oder Carbon mit bis zu 55 cm (22 Zoll) Länge zum Einsatz.
Die Armbrust durchlief drei wesentliche Entwicklungsstufen:
- Die Armbrust mit hölzernem Bogen (bevorzugt Eibenholz wegen dessen Elastizität) stellt die Urform dar. Sie wurde meist beidhändig gespannt, wobei das „Mündungsende“ der Waffe mit dem Fuß des Armbrustschützen in einer Art Steigbügel am Boden gehalten wurde. Spannhilfsmittel brauchten wegen der begrenzten Zugkraft nicht eingesetzt zu werden.
Stärkere Armbruste wurden mit dem Spanngürtelhaken gespannt. Zum Spannen des Bogens kniete sich der Schütze hin, um die Armbrustsehne in den Spannhaken zu legen, setzte dann seinen Fuß in den Steigbügel und spannte die Armbrust beim Aufstehen oder er hakte den Spanngürtel im Stehen ein, setzte einen Fuß in den Bügel und trat die Armbrust zum Boden hinunter. - Die leistungsfähigere Form der Armbrust war mit einem Kompositbogen ausgestattet. Der Bogen war bei dieser Variante aus Schichten von Horn und Tiersehnen verleimt und bog sich ohne Bogensehne nach vorn (sog. Reflex). Diese Art von Armbrust bedurfte wegen ihrer hohen Zugkraft meist einer Spannhilfe in Form von Flaschenzügen, Hebelkonstruktionen wie Geißfuß und Wippe, Winden oder Schrauben. Der Kompositbogen war sehr empfindlich gegen Feuchtigkeit.
- Die historisch leistungsfähigsten Formen der Armbrust wie die Arbalest mit stählernem Bogen kamen im 14. Jahrhundert auf. Sie war im Gegensatz zur Kompositbogenkonstruktion nicht mehr witterungsanfällig; zum Spannen mussten ebenfalls Hilfen angewendet werden.
Neben den tragbaren Armbrusten für die Feldschlacht gab es auch noch größere stationäre Geräte mit höherer Leistung, die auf Schiffen und zur Verteidigung von Burgen und Städten eingesetzt wurden wie die sogenannte Turmarmbrust oder Flaschenzugarmbrust, ähnlich der römischen Balliste, bei der allerdings die Torsionsspannung von verdrehten Faserbündeln genutzt wurde. Sie war zum Horizontalschuss bestimmt und hatte die typische Armbrustform. Man baute Turmarmbruste mit einer Länge von bis zu zehn Metern. Sie sind systematisch verwandt mit historischen Katapulten sowie neuzeitlichen Harpunensystemen und Geschützen.
Moderne Feld- und Jagdarmbrüste haben Bögen aus mit Glas- und Kohlenstofffasern verstärktem Kunststoff. Sie werden auch sonst überwiegend aus Leichtmetallen und hochwertigen Kunststoffen gefertigt und sind daher relativ leicht und wetterunempfindlich. Auch bei den Bolzen kommen moderne Materialien zum Einsatz. Sie sind in der Regel länger als früher, weshalb hier inzwischen die Bezeichnung „Pfeil“ überwiegt. Durch Schraubgewinde lassen sich die Spitzen der Pfeile ohne aufwändiges Werkzeug je nach Bedarf schnell wechseln. Durch den Einsatz von Recurve- und vor allem Compound-Bögen konnten die Leistungen moderner Armbrüste bei geringerem Zuggewicht wesentlich verbessert werden. Besonders der Compound-Bogen mit den Exzenterrollen macht es möglich, dass das höchste Zuggewicht am Anfang des Spannvorgangs liegt, was das Spannen körperlich sehr erleichtert und die Abzugmechanik entlastet. Gleichzeitig kann der Sehnenweg, auf dem der Pfeil beschleunigt wird, erheblich verlängert werden, ohne dass die Spannweite des Bogens, der schlagende Teil der Sehne und somit die Vibrationen bei der Schussabgabe und der Verschleiß zunehmen. Die Pfeilgeschwindigkeit wird dadurch und durch die höhere Geschwindigkeit der Sehnenbewegung ebenso erhöht wie die gesamte Präzision des Schusses.
„Twinbow“, eine Schweizer Entwicklung, verfügt über zwei parallel zum Lauf angeordnete Doppelbögen, die durch eine auf Rollen liegende Bogensehne über Kreuz gespannt werden. Pfeilgeschwindigkeiten von über 370 fps (Feet per Second) werden damit erreicht. Dies entspricht etwa 406 km/h.
Rechtliche Situation in Deutschland
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt. Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis. Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Nach neuem deutschem Waffenrecht von 2008 zählt die Armbrust gemäß Anlage 1 des WaffG (Waffengesetz) zu den gleichgestellten Gegenständen, die feste Körper (Pfeil oder Bolzen) verschießenund deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen feste Körper mit elastischen Geschossspitzen (z.B. Saugnapf aus Gummi).
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.
Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas unscharf definiert: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen, die für das Schießen i.S.d. WaffG geltenden Regelungen des WaffG können somit für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung finden.
Dennoch ist das Schießen mit einer Armbrust als Umgang mit einer Waffe gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 WaffG einzuordnen. Ein solcher Umgang mit Waffen ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme ergibt sich gem. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG für das Schießen auf Schießstätten unter Aufsicht ab einem Alter von 14 Jahren. Den unter 14-Jährigen ist ein Schießen mit Armbrüsten auch auf Schießstätten unter Aufsicht grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich zur Förderung des Leistungssports kann die Behörde gem. § 27 Abs. 4 WaffG eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Rechtliche Situation in der Schweiz
Die Armbrust ist in der Schweiz nicht dem Waffengesetz unterstellt und gilt somit nicht als Waffe. WG (SR 514.54) Art. 4 a–g nennt die dem Gesetz unterstellten Waffen. Auch Absatz d „Schleudern“ findet auf die Armbrust keine Anwendung, da Schleudern in der zugehörigen Verordnung speziell definiert sind: WV (SR 514.541) Art. 8. Somit existiert auch kein Mindestalter für den Erwerb und das Schießen.
Die Verordnung über die Jagd (SR 922.01), Art. 2 f., verbietet den Einsatz der Armbrust zur Jagd.
In vielen Polizeiverordnungen, die auf Stufe der einzelnen Gemeinden erlassen werden, ist das Schießen mit der Armbrust nur auf „zu diesem Zweck besonders eingerichteten Anlagen“ erlaubt.