Benjeshecke

Die Benjeshecke oder Totholzhecke ist eine erstmalig 1986 von Hermann und Heinrich Benjes beschriebene mehrjährige Biotoppflegemaßnahme und soll Vögeln und anderen Kleintieren Schutz und Nahrung bieten. Benjeshecken sind künstlich angelegte Deckungshilfen, die an einer geeigneten Fläche durch linienhafte, lockere Ablagerungen mit Gehölzschnitt zu einem Wall aufgeschichtet werden. Das (zum Teil überholte) Prinzip der Benjeshecke besteht darin, Hecken nicht durch Neuanpflanzung, sondern durch Windanflug und durch Samen aus dem Kot auf dem Wall rastender Vögel innerhalb von wenigen Jahren eine Naturhecke aufbauen zu lassen.
Die Vorteile einer solchen Anlage bestehen zum einen in ihren günstigen Herstellungskosten, da nicht Pflanzen, sondern „Saatgut“ auf natürliche Weise bzw. autochthon eingebracht wird und Schnittholz oft als „Abfall“ vorhanden ist. Darüber hinaus bietet das locker gelagerte Totholz unmittelbar Lebensraum für zahlreiche Vogelarten (Heckenbrüter), Kleinsäuger und Insekten. Als sinnvoll erweist sich die Benjeshecke dort, wo sie schnell in weiträumig flurbereinigter, intensiv genutzter Agrarlandschaft wie Wiesen, Acker, einen Beitrag zum Biotopverbund leisten wird.

Die Nachteile der Benjeshecke bestehen vor allem darin, dass der Gehölzschnitt bestimmter Arten nach dem Auf-den-Stock-Setzen noch lange fähig ist, wieder auszuschlagen (z.B. Brombeere) und diese Arten sich dann auch am stärksten durchsetzen und verbreiten werden. Des Weiteren ist eine Spontanvegetation nicht in jedem Fall naturnah, sondern kann auch durch fremde Organismen benachbarte Vegetation oder gar Biotope gefährden. Die Benjeshecke ist daher nicht in jeder Landschaft als Naturschutzmaßnahme sinnvoll.
Insbesondere auf nährstoffreichen Böden ist es nicht selten zu beobachten, dass bei Ablagerung von Gehölzschnitt sich nicht – oder nicht kurzfristig – Gehölze etablieren, sondern konkurrenzstarke Hochstauden, meist die Brennnessel oder die Goldruten-Arten. Je nach Landschaft kommen anstelle der erwünschten beerentragenden Dornsträucher auch bevorzugt Baumarten auf, meist die windverbreiteten Vorwaldarten Birke und Salweide, häufiger auch Esche oder Bergahorn. Diese Einschränkung seines Modells wird von Hermann Benjes in den jüngeren Auflagen seines Werks auch eingeräumt. Er propagiert nun vor allem, den Gehölzschnitt als Schutz und Keimbett für gepflanzte Gehölze einzusetzen.
Im Artenschutz bringt die Benjeshecke nur sehr langfristig Resultate, da sich zunächst keine bedrohten Arten von alleine ansiedeln können. Hecken benötigen 50 bis 120 Jahre zur Entstehung einer naturnahen und wertvollen Vegetation und eine Wiederbesiedelung dauert je nach Umfeld 30 bis 120 Jahre. Kostengünstige Benjeshecken können bis dahin eine wichtige Aufgabe im Biotopverbund übernehmen.

Hege

Jagdrechtlich werden unter dem Begriff Hege Massnahmen zusammengefasst, die zur Verbesserung der Lebensgrundlage von Wildtieren dienen. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt der Wildtiere nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden dürfen. Viele Jäger sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen.

Hege sollte aber unabhängig vom Jagdrecht ein Grundbedürfnis des Jägers sein: Denn „Waidgerechtigkeit“ ist kein Modewort, sondern muss gelebt werden.

Seit dem Mittelalter kennt man die Hege. Damals wurde die Hege in sogenannten „Bannforsten“ ausgeübt. Sie diente einerseits dem Schutz des Wildes vor Überjagung durch Schonung von trächtigen und brütenden Wildtieren. Andererseits diente sie der Verbesserung der Jagdmöglichkeiten in den königlichen „Bannforsten“.

Mit dem Wegfall der landesherrlichen Jagdhoheit durch die Revolution 1848 wurde das Recht der Jagdausübung in Deutschland an das Eigentum und somit an Grund und Boden gebunden. Damit fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Da die Jagd zu dieser Zeit nicht mehr großflächig ausgeübt wurde, sondern oftmals zur Wildschadensabwehr diente, konnte sich eine verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild bei den Kleingrundbesitzern, die häufig um ihr Überleben kämpften, nicht entwickeln. Infolgedessen wurden viele Wildtierarten durch die „freie“ Jagd ausgerottet oder stark dezimiert.

Mit dem Wandel des Naturverständnisses und dem Bewusstsein, die Wildtierbestände zu regenerieren, entstanden in der Folge Jagdgesetze. Aus diesen folgte, dass man nicht nur den „Nutzwildtieren“ Massnahmen der Hege zugestand.

Durch die selbständige Einwanderung und gezielte Einführung von neuen Wildarten umfasst seit dem 20. Jahrhundert der Hegebegriff auch Massnahmen für bodenständige und bodenbrütende Wildtierarten. Dies, um eine Verdrängung durch Zuwanderer wie z.B. den Marderhund einzudämmen. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, vor allem Tollwut und Schweinepest beeinflussen seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusätzlich die Hegemassnahmen.

Die Fütterung des Wildes in Notzeiten war für Jäger immer eine Selbstverständlichkeit und ist bis heute ein wichtiger Teil der Revierarbeit.
Eine wichtige Hegemassnahme ist deshalb das Anlegen von Äsungsflächen sowie von Ruhezonen und Deckung für die Wildtiere.

Die zunehmende Ausrichtung der Hege auf den Schutz der Artenvielfalt unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsansprüche an die Kulturlandschaft sind eine Entwicklung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Die heutige Fassung des deutschen Bundesjagdgesetzes mit seinen Regelungen zu Schonzeit (§ 22 Abs. 1 BJagdG) und der Verpflichtung zur Hege (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BJagdG) basiert auf dem Reichsjagdgesetz von 1934. Die aus dem gewachsenen Verständnis für den Tierschutz getriebenen Novellierungen des BJagdG in den Jahren 1976 und 1993 erweiterten den Schutz des Wildes  durch zusätzliche sachliche Verbote.

Literatur

  • Ferdinand von Raesfeld, Hans Behnke (Bearb.): Die Hege in der freien Wildbahn. Ein Lehr- und Handbuch. Parey, Berlin und Hamburg 1978, ISBN 3490154126
  • Norbert Happ: Hege und Bejagung des Schwarzwildes, Kosmos Verlag 2002, ISBN 3-440-09402-2
  • Bruno Hespeler: Hege und Jagd im Jahreslauf. BLV Buchverlag, München 2000, ISBN 3-405-15935-0
  • Ulrich Scherping: Waidwerk zwischen den Zeiten, Paul Parey, Berlin/Hamburg 1950
  • Bundesjagdgesetz (BJagdG) Ausfertigungsdatum: 29. November 1952 Vollzitat: "Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Mai 2013 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist"

Salzlecke, auch Lecke oder Sulze

Die Salzlecke, auch Lecke oder Sulze, dient der Versorgung des Wildes mit Salz und wird in verschiedenen Formen und Zusammensetzungen dem Wild dargeboten. Salz regt den Appetit an, verbessert die Verdauung, regelt den osmotischen Druck zwischen den Körperzellen, erhöht die Widerstandskraft gegenüber Krankheiten und verbessert das allgemeine Wohlbefinden. Mit dem Salz werden auch noch zusätzliche Mineralstoffe und Spurenelemente aufgenommen. Man unterscheidet zwischen sogenannten Mikroelementen. Das sind Spurenelemente wie Fluor, Brom Iod, Eisen, Kupfer, Mangan, Cobalt, Zink, Vanadium, Selen, die als Ionen vorwiegend katalytische Funktionen ausüben und den in wesentlich größeren Mengen benötigten und deshalb im menschlichen Körper viel häufigeren Makroelementen wie Calcium, Natrium, Kalium, Phosphor, Schwefel, Magnesium, Chlor, die als ionische Bestandteile des Skeletts unentbehrlich sind.
Der Salzbedarf ist besonders zur Zeit der Geweihentwicklung, des Haarwechsels, der Frühjahrsgrünäsung und zur Setzzeit hoch. In den Wintermonaten, in denen das Wild wenig Möglichkeit zum Schöpfen hat, sollten die Sulzen nicht beschickt werden, weil Salz Durst erzeugt. Die Anlage von Salzlecken ist für jedes Schalenwild-Revier von großer Bedeutung. Dem Wild wird deshalb in der Nähe der Einstände, an Hauptwechseln, an Wildäckern und Wildwiesen Salz in verschiedener Form dargeboten. Sofern möglich sollten immer zwei Salzlecken in einer Entfernung von 20 bis 30 m voneinander angebracht werden, damit auch schwächeres Wild an das Salz herankommt. Für Salzlecken gibt es Natursalzsteine, fertige Lehm-Salz-Mischungen oder Minerallecksteine, die aus Kochsalz, Kalk-, Chlorkalzium, Natriumphosphat, Vitaminen und Spurenelementen bestehen. Salzlecken werden von allem Schalenwild, Hasen, Kaninchen und auch von Tauben angenommen.

Folgende Einrichtungen zur Salzgabe haben sich bewährt:

Hegeabschuss

Der Begriff „Hegeabschuss“ wirft immer wieder Unsicherheiten auf und gibt vereinzelt sogar Stoff für Strafverfahren z.B. bei Abschüssen von Hirschen der Klasse II oder I über den festgesetzten Abschussplan hinaus.

Kurzfristiges Kratzen rechtfertigt noch keinen Hegeabschuss wegen „Räudeverdacht“.

Früher wurde der Hegeabschuss wie folgt definiert: Ein Hegeabschuss ist der „Abschuss alles kranken, schwachen, verletzten und überalten Wildes, das sich nicht vermehren soll. Bei diesem erfolgt die sog. Hege mit der Büchse.“

Die Beschreibung wirft Schwierigkeiten in der Interpretation der Ausdrücke „krank, schwach oder verletzt“ auf und ist zu sehr auf die Erbbiologie abgestellt. Heute wissen wir, dass das äußere Erscheinungsbild bei Weitem nicht sämtliche Erbinformationen widerspiegelt und jahrzehntelange „Wahlabschüsse“ längst nicht die in sie gesetzten Erwartungen zeitigten.

Die zeitgenössische Interpretation des Hegeabschusses nach Hellmann lautet:

„Abschuss von Wild, das deutlich kümmert, erheblich verletzt ist oder eindeutige Krankheitserscheinungen zeigt, so dass hochgradige Schmerzen vorliegen oder ein qualvolles Verenden zu befürchten ist sowie bei mutterlosem Jungwild in den ersten Lebensmonaten.“

Hegeabschussgründe sind:

  • hochgradige Abmagerung (Kümern),
  • Aktinomykose oder sonstige deutliche Umfangsvermehrungen z.B bei Tumoren,
  • Räude bei allen empfänglichen Wildarten,
  • Gamsblindheit,
  • Frakturen (Knochenbrüche), sonstige erhebliche Verletzungen (z.B. Forkelstiche) und hochgradige Lahmheiten (vollständiges Schonen des erkrankten Laufes),
  • starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten (Tollwutverdacht),
  • verwaiste Stücke zumindest bis zum Ende der gesetzlichen Schusszeit.

Wildacker und Wildwiesen

Bei einem Wildacker handelt es sich um eine besondere, vom Jäger landwirtschaftlich bearbeitete Fläche, mit dem Zweck, dass auf ihr das Wild Nahrung und Deckung vor Feinden finden kann.

Der Wildackerbau zielt darauf ab, dem Wild eine artgerechte Äsungsfläche anzubieten, die es darüber hinaus auch zur Deckung und Schutz vor Beutegreifern sowie menschlich verursachten Störquellen nutzen kann. Diese Wildäsungsflächen stehen dabei oftmals auch in Jahreszeiten zur Verfügung, in denen sonstige Agrarflächen mittlerweile abgeerntet oder vegetationsarm sind (Notzeit), denn der Bewuchs der Wildäcker wird in der Regel stehen gelassen. Dies ist insbesondere im Winter und im Vorfrühjahr wichtig, da das Wild dann seinen Energiebedarf nur schwer decken kann und von den eigenen Reserven zehren muss. Durch Wildäcker kann eine ansonsten notwendige Fütterung eingeschränkt oder sogar ganz unnötig werden.
Daneben ist die Verhütung - oder zumindest die Verminderung - von Wildschäden an Wald und Flur weiterer Beweggrund für die Anlage eines Wildackers.
Der Standort eines Wildackers sollte den Lebensgewohnheiten des heimischen Wildes entgegenkommen. Man unterscheidet Wildäcker im Wald von denen in der Feldflur. Wildäcker im Wald werden zumeist in sonniger, ruhiger und ungestörter Lage nahe dem Gebiet angelegt, in denen das Wild seinen Einstand hat. Wildäcker in der Feldflur sollten in Bereichen liegen, die vom Menschen selten aufgesucht werden (Stilllegungsflächen, Waldrandstreifen, unrentable Ackerflächen zwischen Feldholzinseln usw.).
Gegebenenfalls unterliegt die Anlage von Wildäsungsflächen landesrechtlichen Einschränkungen; diese sind bei entsprechendem Bedarf vorher in Absprache mit den zuständigen Unteren Jagdbehörden zu prüfen. Darüber hinaus sind alle naturschutz- und wasserrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Der Boden wird - wenn möglich - mit landwirtschaftlichen Maschinen bearbeitet und besät. Die Zugabe von Düngemitteln (Nitrat, Phosphor, Kalium etc.) ist für Schmackhaftigkeit, Wachstum und Standfestigkeit der Wildäsungspflanzen sehr entscheidend und sollte nur bei bereits vorhandenen guten Nährstoffwerten unterbleiben. Eine Gründüngung in Form von Zwischenfrüchten, die hierfür im Vorherbst gesät werden, bietet eine weitere Möglichkeit der Nährstoffverbesserung des Bodens. Der pH-Wert wird mit Kalkdüngung erhöht.
Ausser den reinen Wildäsungspflanzen, sind auch solche des in der Landwirtschaft üblichen Zwischenfruchtanbaus geeignet. Sollen die Pflanzen auch im Winter als Nahrung dienen, so sind frost-mittelresistente und frostharte Pflanzenarten zu wählen. Dabei ist der Anbau von Wildackergemengen den Monokulturen zu bevorzugen, denn Mischungen bieten allen Wildarten eine abwechslungsreiche und mindestens zweijährige Nahrungsgrundlage. Es gibt je nach Region erprobte Saatgutgemische, die sich besonders für die jeweilige Region eignen.
Für den Wildacker eignen sich ein-, über- und mehrjährige Pflanzen.
Als einjährige Pflanzen eignen sich z.B. Mais, Hafer, Buchweizen, Senf, Süßlupineund Markstammkohl.
Überjährige Pflanzen (vertragen bzw. brauchen einen Winter) finden sich u. a. bei Dauerstaudenroggen, Winterfutterraps, Winterrübe etc.
Als mehrjährige Pflanzen wählt man beispielsweise Dauerlupine, Klee (Alexandriner-, Bockshorn- und Perserklee sind jedoch einjährig) und Topinambur.
 Der Wildacker wird von nahezu allen Wildarten aufgesucht. Das Schalenwild, zu dem u. a. das Rotwild, Damwild, Rehwild und Schwarzwild gehören, findet hier primär Nahrung. Niederwildarten - wie Fasan, Rebhuhn oder Feldhase - finden neben spezifischer Nahrung auch Sichtschutz vor natürlichen Fressfeinden. Rotfuchs, Marder und andere Prädatoren machen hier Jagd auf ihr Beutespektrum, dass sich selbst zur Nahrungsaufnahme am Wildacker eingefunden hat. Aber auch besonders geschützte Tier- un Pflanzenarten der Feldflur nutzen Wildäcker als Ersatz für extensiv genutzte Äcker. So auch Schwarzkehlchen und Braunkehlchen, verschiedenen Insektenartenund Ackerwildkräuter, die auf den intensiv genutzten Ackerflächen keine Chance haben.

Grundregeln für die Anlage von Wildäckern und Wildwiesen:

Bei der Anlage eines Wildackers ist nicht nur das Saatgut sondern auch die eigentliche Anlage des Wildackers entscheidend. Für einen guten Wildacker ist es deshalb wichtig, dass Sie alle Mischungen mit dergleichen Sorgfalt anbauen, die auch für landwirtschaftliche Hauptfrüchte nötig ist.

Der häufigste Anbaufehler ist, dass nicht auf die richtige Menge der Grundnährstoffe Kalk, Phosphor, Kalium und Magnesium geachtet wird. Auch die verbreitete aber fälschliche Annahme, dass Wildackersaatgut müsse nicht fachgerecht in ein Saatbeet eingearbeitet werden, ist noch weit verbreitet.
Erste Voraussetzung für gesundes Pflanzenwachstum, einen Äsung- und Deckung bildenden Aufwuchs und eine intakte Umwelt, ist vor allem eine harmonische Nährstoffversorgung des Bodens. Auf allen ackerbaulich "unbekannten" Flächen - hierzu gehören auch die in der Vergangenheit schon länger stillgelegten Flächen - oder bei Erstanlage, ist die Bodenuntersuchung ein unabdingbares Muss. Viele Wildackerflächen zeigen einen erheblichen Mangel oder eine mitunter deutliche Überversorgung bei Einzelnährstoffen.

Beim Wildacker kommt es auf den Standort an.

Der Anbau von Wildackermischungen ist vom Flachland bis in die mittleren Höhenlagen des Berglandes möglich. Die jeweilige Pflanzenzusammensetzung sollte in der Regel Fröste bis zu -20°C überstehen. Das Abfrieren einiger Komponenten, wie Gelbsenf, Ölrettich, Phacelia und Buchweizen ist erforderlich und gewünscht. Standorte mit stark verringertem Lichteinfall, zum Beispiel enge Waldschneisen mit mehr als 40% Beschattung, sind zum Anbau ungeeignet.

Bei Rohböden, alo Böden die zum ersten mal bestellt werden, kann es zu Ausfällen der Leguminosen, bedingt durch fehlende Knöllchenbakterien, kommen. Erst eine wiederholte Bewirtschaftung zusammen mit einer ausreichenden Nährstoffversorgung bewirkt eine Verbesserung der Anbaufläche. Trotz der möglichen Ausfälle dieser Komponenten, sorgt vor allem die Pioniermischung auch auf schlechten Standorten für eine Zunahme des Humusgehaltes, eine gute Bodenkrümelstruktur und eine tiefe Durchwurzelung des Bodens.

Alle Pflanzen benötigen eine Mindestmenge der Grundnährstoffe Kalk, Phosphor, Kalium und Magnesium. Nichtleguminosen sind auf zusätzlichen Stickstoff (N) angewiesen. Besonders Neuanlagen sind vielfach mit Nährstoffen unterversorgt. Zur Kontrolle der Gehaltsklassen ist es unbedingt erforderlich, vor jeder Neubestellung eine Bodenanalyse durchführen zu lassen. Nur so ist der Erfolg der Anlage gesichert und der Aufwand an Dünger gering zu halten. Eine fachgerechte Düngung versorgt Pflanzen mit den notwendigen Nährstoffen - eine Überdüngung schadet.

Anbau und Aussat des Wildackers

Eine sorgfältige Vorbereitung des Bodens sowie des Saatbeets sind Voraussetzung für den Erfolg von Wildackermischungen. Dünge- oder Bearbeitungsfehler lassen sich gerade auf Flächenstilllegungen später nicht einfach korrigieren. Im schlimmsten Fall müssen falsch bewirtschaftete Flächen frühzeitig geschlegelt oder umgebrochen werden. Wildackermischungen verhindern nicht das Wachsen von unerwünschten Ackerkräutern!

Unter Einhaltung der Empfehlungen zum Anbau unterdrücken sie jedoch wirksam, durch kontrollierte Beschattung, die häufigsten und keineswegs seltenen Ackerkräuter. Nachtschatten, Kamille, Sternmiere, Knöterich-Gewächse, keimende Disteln und Weisser Gänsefuss z.B. werden von den Wildacker-Mischungen sehr gut unterdrückt. Der Erfolg bei den Ausläufer treibenden Pflanzen, wie Brennessel, Ampfer und Quecke, ist dagegen weniger gut bis schlecht und richtet sich nach dem Grad der Verkrautung einer Fläche zum Zeitpunkt der Bestellung.

Mit wenigen Schritten erreicht auch der landwirtschaftlich Unerfahrene eine gute Wildackerfläche:

1. Rechtzeitig vor der Bestellung eine Bodenprobe entnehmen und analysieren lassen.

2. Hohen Altaufwuchs vor der Bestellung schlegeln, damit die Pflanzenreste gut eingearbeitet werden können.

3. Einen Kalkmangel vor dem Umbruch mit kohlensaurem Kalk beheben. Eine Verbesserung von besonders sauren Böden tritt unter Umständen erst nach ein bis drei Jahren auf. Anspruchsvolle Pflanzen, wie Raps- und Kohlarten, gedeihen auf sauren Böden nicht. Ein pH-Wert, der niedriger als 5,3 liegt, ist für die Mischungen, mit Ausnahme der Pioniermischung ungeeignet. Anzustreben ist ein pH-Wert je nach Boden zwischen 5,3 und 7,0.

4. Die Fläche erst unmittelbar vor der Einsaat umbrechen. Je kürzer der Zeitraum zwischen dem Umbruch und der Einsaat ist, desto wirkungsvoller ist die Ackerkrautunterdrückung der Mischungen. Eine Frostgare des Bodens wirkt sich in der Regel nur bei schweren Lehm- oder Tonböden positiv aus.
Im Idealfall kommt der Pflug zum Einsatz, weil er Ackerkräuter wirksam vergräbt. Nur wo die Humusschicht gering ist (Spatenprobe), sollte die Fräse ihren Einsatz finden. Flächen, die gefräst wurden, sind immer stärker verkrautet als gepflügte.

5. Die meisten Mischungen benötigen Mindest-Werte an Phosphor, Kalium und Magnesium für optimale Ergebnisse. Flächen, die einen Mangel an diesen Grundnährstoffen aufweisen, sind nach dem Umbruch mit Dünger zu versehen.
Flächenstilllegungen dürfen im Stilllegungszeitraum nicht gedüngt oder gekalkt werden. Im Regelfall haben diese aber bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen eine gute Versorgungsstufe und müssen deshalb auch nicht gedüngt werden. Um ganz sicher zu gehen, gerade bei schon länger stillgelegten Flächen, können Bodenproben vor dem Zeitraum der Stilllegung gezogen werden. Damit besteht die Möglichkeit, ggf. eine erlaubte Düngung durchzuführen oder auf den Anbau zu verzichten.

6. Den Boden nach dem Umbruch abtrocknen lassen (er sollte nicht mehr schmieren), damit keine zusätzlichen Bodenverdichtungen entstehen. Je nach Wetterlage und Bodenart ist ein Weiterarbeiten nach wenigen Stunden oder erst nach einigen Tagen möglich. Beachten Sie bitte das unter Punkt 4 Genannte.

7. Das Saatbeet wird hergerichtet und ggf. der Grunddünger leicht eingearbeitet. Im Idealfall wird mit der Drillkombination bestehend aus Kreiselegge, Walze und Sämaschine mit Striegel weitergearbeitet. Das spart zwei bis drei Arbeitsgänge und zusätzliche Bodenverdichtungen. Andernfalls wird die Egge oder der Grubber zum Einarbeiten des Düngers eingesetzt.

8. Die mögliche Saatzeit der jeweiligen Wildackermischungen beachten. Die Aussaat mit der Drillmaschine oder der Drillkombination erbringt den besten Erfolg. Die Vorteile einer Maschinensaat liegen in der gleichmäßigen Aussaatmenge und Ablagetiefe, sowie in der möglichen Einsparung weiterer Arbeitsgänge durch Striegel und Walze.

Die Ablagetiefe der jeweiligen Mischungen entnehmen Sie bitte den Produktbeschreibungen, um die Maschinen richtig einstellen zu können.

Saaträder und die Öffnung der Klappen entsprechen der jeweiligen, vom Hersteller angegebenen, Empfehlung für die Grösste in der jeweiligen Mischung befindliche Saatgutart. Bitte kontrollieren Sie gegebenenfalls. die in den jeweiligen Mischungen enthaltenen Ackerbohnen, Sonnenblumen, Lupinen etc. nach dem Abdrehen. Sollten diese durch die Maschine angequetscht worden sein, so erhöhen Sie die Klappe um mindestens eine Stellung.

Der ideale Reihenabstand beträgt etwa 12,5 Zentimeter. "Dieser Reihenabstand ist für das Wild und die Ackerunkrautunterdrückung optimal; später werden die Mischungen von alleine lichter."

Die Aussaatmenge pro Hektar ist immer durch Abdrehen der jeweiligen Maschine zu ermitteln. Abweichungen durch Ungenauigkeiten in den Drillmaschinen von etwa 10 Prozent pro Hektar haben keinen negativen Einfluss auf den Erfolg. Eine Entmischung des Saatgutes in der Maschine brauchen Sie nicht zu befürchten. Geben Sie bitte mehr Saatgut in den Behälter als Sie benötigen, damit die Maschine ordnungsgemäss bis zum Schluss arbeitet. Restsaatgut kann ohne Probleme nach einem Jahr verwendet werden, sofern es dunkel, kühl und trocken gelagert wurde.

Auf vielen Wildäckern wird vielfach mit der Hand gesät, obwohl auch hier die Vorteile einer Maschineneinsaat überwiegen. Für eine Saat mit der Hand ist die entsprechende Aussaatmenge auf die Flächengrösse zu beziehen, abzuwiegen und gleichmäßig zu verteilen. Das Saatgut muss anschließend mit der Egge 2 cm tief eingearbeitet werden. Auf leichten Böden ist das Saatbeet zusätzlich mit einer Walze zu verfestigen, um einen besseren Bodenschluss zu erzielen. Da die Ausfälle an Saatgut bei dieser Einsaatmethode erfahrungsgemäss höher sind als bei der Maschinensaat, geben Sie bitte einen Zuschlag von 15-20 % pro ha (z.B. 40 kg/ha statt 35 kg/ha).

Pflege des Wildackers

Die Praxis zeigt, dass Wildackerflächen häufig mit Nährstoffen unterversorgt sind. Nach einer Bodenanalyse ist sehr oft eine PK-Grunddüngung und Kalkgabe erforderlich. Gleichzeitig unterliegen diese relativ kleinen Flächen einem erhöhten Äsungsdruck. Für eine bessere Konkurrenzkraft der Pflanzen empfiehlt sich daher eine Düngung im Anbaujahr mit einem NPK-Volldünger. Bewährt hat sich zum Beispiel L-PRO Volldünger (14 / 10 / 20 / +4S). Der richtige Zeitpunkt der Kopfdüngung liegt nach etwa 21-28 Tagen, wenn die gesäten Pflanzen eine Wuchshöhe von 10-15 cm erreicht haben.

Jedes Jahr die Hälfte der Ackerflächen im Rotationsverfahren neu zu bestellen. Dies bedeutet halbe Arbeitszeit und Kosten. Dem Wild stehen somit weiterhin die Hälfte der Flächen zur Verfügung.

Bei horstartig auftretenden, unerwünschten Ackerkräutern, z.B. vorjährige, aus der Wurzel ausschlagende Ackerkratzdisteln, sollten nur die entsprechenden Horste gemäht werden.


Literatur

  • Jörg Rahn, Revierarbeiten, Blv Buchverlag, 2007, ISBN 978-3-8354-0211-9
  • Fritz Nüßlein, Das praktische Handbuch der Jagdkunde, Seiten: 224, 227, 2006, ISBN 978-3-8354-0020-7
  • Hans Elven, Wildäcker und Wildremisen, Düsseldorf, Est-Est-Verlag, 1938