Jagdherr

Begriff Definition
Jagdherr
  • 1) Jagdherr ist der Gastgeber einer Reitjagd. Der trägt eine weiss-schwarz-weisse Armbinde am linken Oberarm. Sein Stellvertreter, der Vizejagdherr hat eine schwarz-weiss-schwarze Armbinde am linken Oberarm. Sie folgen dem Master mit vier Pferdelängen Abstand und haben wiederum zum Feldmaster, der ihnen folgt, zwei Pferdelängen Abstand.
  • 2) Der Jagdherr auch Jagdgeber ist der Eigentümer oder auch der Pächter eines Jagdbezirkes (Revierinhaber, Jagdausübungsberechtigter). Dem Jagdherrn obliegt auch die Durchführung der Gesellschaftsjagden. Er ist u.a. dafür verantwortlich, dass nur Schützen teilnehmen, die einen gültigen Jagdschein besitzen, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten, genügend brauchbare Jagdhunde mitgeführt werden und keine Jugendlichen als Schützen teilnehmen. Vor Beginn der Jagd hat er die notwendigen Belehrungen und Einweisungen durchzuführen, z.B. Einweisung der Schützen in ihre Stände, wo die Nachbarschützen sind, wie das Gelände beschaffen ist sowie die Bekanntgabe der Jagdsignale etc. Der Jagdherr kann die ihm obliegenden Aufgaben einem Jagdleiter, z.B. einem Jagdaufseher oder geeigneteten Jagdgast übertragen.
Synonyme: Jagdgeber