Grenzjagd

Begriff Definition
Grenzjagd

Grenzjagd ist eine Jagdart, bei der entlang einer Landes-, Ämter- oder Reviergrenze gejagt wird. Bei dieser Jagdart schickt der Jäger seine Bracken über die Jagdgrenze, in der Hoffnung, dass diese ihm das Wild aus dem Nachbarrevier zutreiben. Die Grenzjagd ist in höchstem Masse unweidmännisch und als Jagdwilderei im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 292 StGB) anzusehen. Sie hat wesentlich zum schlechten Ruf der Bracken beigetragen, obwohl nicht die Hunde, sondern die Menschen die Übeltäter sind.