Naturdenkmal
Begriff | Definition |
---|---|
Naturdenkmal | Naturdenkmäler (DE: § 28 BNatSchG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Infrage kommen beispielsweise kleinere Baumgruppen, Wasserläufe, Moore oder Streuwiesen. Naturdenkmäler können auch als „kleine Naturschutzgebiete“ betrachtet werden, da sie einen ebenso strengen Schutz gewährleisten. |