Frischling
Begriff | Definition |
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Frischling | Frischling geht auf das althochdeutsche frisking (Jungtier, Opfertier) und das mittelhochdeutsche vrischinc oder vrischlinc = Jungtier vom Schwein zurück und bezeichnet das junge Wildschwein beiderlei Geschlechts vom Frischen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres (biologisch) bzw. jagdrechtlich bis zum 31. März des auf die Geburt folgenden Jahres. |