Jagdhundekauf

Hunde werden grundsätzlich in Jagdhunde und Nicht- Jagdhunde und je nach ihrem Körperbau, Veranlagung und Fähigkeiten in verschiedene Rassen unterteilt. Die Nicht- Jagdhunde unterteilt man in Gebrauchshunde (Wachhunde, Schutzhunde, Suchhunde usw.) sowie in Begleithunde.
Zu den Jagdhunden gehören: die Vorstehhunde, die Bracken oder Laufhunde, die Schweißhunde, die Erdhunde und die Stöberhunde.
Die Wahl der Rasse muss sich nach der vorgesehenen Jagdart ausrichten: ruhige Jagd, Jagd auf Raubwild, Suchjagd usw..

Überlegungen für den Kauf eines Jagdhundes:

  • Habe ich Platz?
  • Habe ich Zeit für den Hund?
  • Habe ich Zeit um den Hund auszubilden?
  • Was sagt mein/e Lebenspartner/in dazu?
  • Kann ich mir einen Hund leisten?
  • Darf ich einen Hund halten? (Mietwohnung)
  • Habe ich eine Hundeallergie?
  • Welche Hunderasse passt zu mir (gegenseitige Sympathie)?
  • Hündin oder Rüde?
  • Rassehund oder Hund “ohne Papiere“?

Die Hundehaltung sollte in der Regel im Zwinger (kann aber auch im Wohnraum gehalten werden) erfolgen. Der Hund im Zwinger muss jedoch die Möglichkeit haben sich vor Regen, Wind, Kälte zu schützen. Im Winter muss er in seiner Behausung ein gutes Nest haben (Stroh oder waschbare Decken oder Teppiche).

Gesetzliche Grundlagen Schweiz
Haftung des Tierhalters ist in Art. 56 OR geregelt (milde Kausalhaftung), die scharfe Kausalhaftung des Jägers ist in Art. 13 der JVG geregelt. Weitere Artikel betreffend oder zu Ausbildung / Einsatz des Jagdhundes oder Jagdhundehalters:(JSG JaV JaDV WTSchV).